Lizenzbedingungen
Stand: 18. Oktober 2026
Diese Lizenzvereinbarung (EULA) ist ein Entwurf und noch nicht juristisch geprüft. Er wird vor dem Marktstart von einer Anwältin oder einem Anwalt freigegeben.
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Software Playrs (im Folgenden „Software“) der RAMPENSAU GmbH, Binnerheide 15,58239 Schwerte (im Folgenden „wir“). Mit der Installation oder Nutzung der Software stimmst du ihnen zu.
1. Rechte an der Software
Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Wir räumen dir ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Software im Rahmen dieser Bedingungen zu nutzen. Alle übrigen Rechte bleiben bei uns. Bestandteile Dritter (u. a. libmpv und FFmpeg unter LGPL) unterliegen ihren eigenen Lizenzen; sie sind in der Software unter „Info & Lizenzen“ aufgeführt und gehen diesen Bedingungen vor, soweit sie dir weitergehende Rechte geben.
2. Beta-Versionen
Beta-Versionen sind Vorabversionen zum Testen. Sie können Fehler enthalten, Funktionen können sich ändern oder wegfallen. Setz sie bei wichtigen Veranstaltungen nur mit einer eigenen Rückfallebene ein.
3. Demo-Version
Die Demo darfst du kostenlos herunterladen und nutzen, auch auf mehreren Rechnern. Der Ausgang trägt ein Wasserzeichen. Das Wasserzeichen zu entfernen, zu verdecken oder zu umgehen ist nicht erlaubt. Offen: Umfang der Demo
4. Vollversion mit Dongle
Die Vollversion ist an einen USB-Dongle gebunden, auf dem die Lizenz gespeichert ist. Die Software darf gleichzeitig nur auf so vielen Ausgängen bzw. Rechnern laufen, wie die Lizenzstufe erlaubt (Einzelausspielung: ein Playout, Duo: zwei Playouts). Du darfst den Dongle samt Lizenz dauerhaft an Dritte weitergeben, wenn du die Software danach selbst nicht mehr nutzt und uns die Weitergabe mitteilst. Bei Verlust oder Defekt des DonglesOffen: Ersatzregelung.
5. Temporäre Lizenzen
Temporäre Lizenzen gelten für den gebuchten Zeitraum (zum Beispiel 14 oder 30 Tage) und werden einmal online gegen unseren Lizenzserver aktiviert. Danach läuft die Software bis zum Ablauf auch ohne Internetverbindung. Eine temporäre Lizenz ist an das aktivierte Gerät gebunden und kann im Rahmen der Aktivierungsgrenze auf ein anderes Gerät übertragen werden.
6. Nicht erlaubt
- Lizenzprüfung, Dongle-Bindung oder Wasserzeichen umgehen oder dabei helfen,
- die Software zurückentwickeln, soweit das nicht nach § 69e UrhG ausdrücklich erlaubt ist,
- die Software vermieten oder Dritten zur Nutzung überlassen, außer durch Weitergabe nach Ziffer 4 oder im Rahmen einer Vereinbarung mit uns.
7. Updates
Wir stellen Updates über die Website bereit. Welche Updates zu einer Lizenz gehören, regeln die Angaben beim Kauf.Offen: Update-Modell
8. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Für die kostenlose Demo und Beta-Versionen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen. Für Datenverlust haften wir nur, soweit er bei üblicher Datensicherung entstanden wäre.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gerichtsstand für Kaufleute ist Hagen.Prüfen: Gerichtsstand